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Zollfahndungsamt Hamburg

Zollfahndungsamt Hamburg: Wirtschaftsstrafrecht im Hamburger Hafen Der Hamburger Hafen als zentraler Handelsknoten – und sein strafrechtliches Gewicht

Der Hamburger Hafen ist Europas drittgrößter Containerhafen und zugleich ein Brennpunkt zollrechtlicher und außenwirtschaftsrechtlicher Ermittlungen. Das Zollfahndungsamt Hamburg, organisatorisch der Generalzolldirektion zugeordnet, ist für Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zuständig. Es verfolgt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aus den Bereichen Zollrecht, Verbrauchsteuerrecht, Außenwirtschaftsrecht, Marktordnungsrecht, Geldwäsche und illegaler Beschäftigung. Wer in Hamburg international handelt, importiert oder exportiert, kann mit den Ermittlungen des Zollfahndungsamts in Berührung kommen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Sengül in der Trostbrücke 1 in der Hamburger Altstadt verteidigt Mandanten in Verfahren der Zollfahndung Hamburg regelmäßig vor den Hamburger Strafkammern. Fachanwalt für Strafrecht Cem Sengül, Prädikatsjurist und Fachanwalt für Strafrecht Cem Sengül absolvierte seine juristische Ausbildung unter anderem im Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg., kennt die Schnittstellen zwischen Zollrecht, Außenwirtschaftsrecht und allgemeinem Wirtschaftsstrafrecht und ordnet Sachverhalte präzise zwischen Verwaltungs- und Strafverfahren ein.

 

Aufgabenfelder des Zollfahndungsamts Hamburg

Das Zollfahndungsamt Hamburg ermittelt vor allem in Sachverhalten, die im Hafenumfeld ihren Ursprung haben. Klassische Themen sind die Hinterziehung von Einfuhrumsatzsteuer und Zöllen, die Falschdeklaration von Waren bei Import und Export, der Verstoß gegen Embargos und Sanktionen, der Schmuggel von Tabak- und Alkoholerzeugnissen sowie der unerlaubte Umgang mit verbrauchsteuerpflichtigen Erzeugnissen. Hinzu kommen Sachverhalte des Außenwirtschaftsrechts, etwa der Export sogenannter Dual-Use-Güter ohne erforderliche Genehmigung, sowie Verfahren wegen Geldwäsche und illegaler Beschäftigung gemäß dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

Die Bandbreite der Verfahren reicht von individuellen Fällen, in denen einzelne Geschäftsvorfälle nachgeprüft werden, bis zu großen Verfahren, in denen ganze Unternehmensgruppen betroffen sind. Im Hamburger Hafen kommt der Zusammenarbeit mit der Hafenpolizei, der Bundespolizei und der Wasserschutzpolizei besondere Bedeutung zu, was die Ermittlungsdichte erhöht.

 

Typische Maßnahmen des Zollfahndungsamts

Wie die Steuerfahndung verfügt auch das Zollfahndungsamt über umfassende Ermittlungsbefugnisse. Hausdurchsuchungen in Geschäfts- und Privaträumen, Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen, Auswertung digitaler Datenbestände, Befragungen von Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Spediteuren gehören zu den Standardinstrumenten. Bei Verdacht auf Außenwirtschaftsverstöße werden zudem Lieferketten umfassend nachgezeichnet und Genehmigungsdokumente überprüft.

In Hamburg ist die enge Verzahnung mit der Staatsanwaltschaft besonders ausgeprägt. Die Staatsanwaltschaft Hamburg führt regelmäßig Verfahren mit zollrechtlichem Schwerpunkt und arbeitet mit den Wirtschaftsstrafkammern des Landgerichts Hamburg zusammen. Für die Verteidigung bedeutet das, dass von Beginn an sowohl strafprozessuale als auch verwaltungsrechtliche Argumente vorbereitet werden müssen.

Außenwirtschaftsrecht: Embargos, Sanktionen und Dual-Use

Ein zunehmend bedeutsamer Bereich ist das Außenwirtschaftsstrafrecht. Mit den Sanktionen gegen Russland, Belarus, den Iran und weitere Staaten haben sich die strafrechtlichen Risiken für Hamburger Im- und Exporteure deutlich verschärft. Verstöße können zu erheblichen Geld- und Freiheitsstrafen sowie zur Einziehung der Liefergegenstände und der erzielten Erlöse führen. Bereits fahrlässige Verstöße können bußgeldbewehrt sein, vorsätzliche Verstöße sind regelmäßig strafbar.

Die Komplexität des Außenwirtschaftsrechts ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Außenwirtschaftsgesetz, Außenwirtschaftsverordnung, EU-Sanktionsverordnungen und Dual-Use-Verordnung. Wer Waren in oder über Hamburg international handelt, sollte sicherstellen, dass interne Compliance-Strukturen die jeweiligen Genehmigungs- und Prüfpflichten abdecken. In Verteidigungsverfahren legt Cem Sengül großen Wert darauf, die Compliance-Anstrengungen des Mandanten herauszuarbeiten und gegebenenfalls den Vorsatz zu bestreiten.

 

Einfuhrumsatzsteuer und Zollhinterziehung

Im Bereich der Einfuhrabgaben sind die typischen Fallgestaltungen die Falschdeklaration von Warenwerten, die unzutreffende Tarifierung in der Kombinierten Nomenklatur, die unzulässige Inanspruchnahme von Zollpräferenzen und die Umgehung von Antidumpingzöllen. Bereits relativ geringe Wertangaben können in der Summe zu erheblichen Hinterziehungsbeträgen führen, weil sich die Beträge über zahlreiche Sendungen aufsummieren. Die Ermittlungsmethodik des Zollfahndungsamts ist hier hoch entwickelt und stützt sich auf systematische Datenauswertungen.

Verteidigungsansätze liegen in der Prüfung der Tarifierungsfragen, der wirtschaftlichen Begründung der Wertangaben, der Einbindung externer Sachverständiger und der Klärung der subjektiven Tatseite. In komplexen Lieferketten ist häufig nicht ohne Weiteres erkennbar, ob ein Verstoß bewusst oder fahrlässig erfolgt ist. Diese Differenzierung ist strafrechtlich entscheidend.

 

Geldwäsche und illegale Beschäftigung im Hafenumfeld

Auch Geldwäscheverfahren entstehen im Hamburger Hafenumfeld regelmäßig im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Bargeldtransfers, mit ungeklärten Herkünften von Geldzuflüssen und mit Zahlungsströmen, die in Verbindung mit Sanktionen stehen. Das Zollfahndungsamt arbeitet hier mit der Financial Intelligence Unit zusammen.

Beim Vorwurf illegaler Beschäftigung sind häufig Speditionen, Logistikunternehmen und Werftbetriebe betroffen. Die Schnittstellen zu § 266a StGB und zum Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz erfordern eine sorgfältige rechtliche Abgrenzung, die in der Verteidigung systematisch herausgearbeitet wird.

 

Verteidigung mit lokaler Verankerung

Die räumliche Nähe der Kanzlei Sengül zum Landgericht Hamburg, zur Staatsanwaltschaft Hamburg und zum Hamburger Hafen ermöglicht kurze Wege bei Akteneinsichten und Verfahrensbesprechungen. Cem Sengül bearbeitet in zollrechtlichen Verfahren bei Bedarf interdisziplinäre Fragestellungen gemeinsam mit externen Spezialisten.

 

Anwaltlicher Erstkontakt in der Hamburger Altstadt

Wer in Hamburg ein Schreiben des Zollfahndungsamts erhalten hat, von einer Durchsuchung im Hafenumfeld betroffen ist oder konkrete Anzeichen für ein bevorstehendes Verfahren erkennt, sollte zeitnah anwaltlichen Rat einholen. Die Rechtsanwaltskanzlei Sengül in der Trostbrücke 1, 20457 Hamburg, ist über +49 40 8080 65 100 oder per E-Mail an info@kanzlei-cs.org erreichbar. Im vertraulichen Erstgespräch wird der Sachverhalt eingeordnet und das weitere Vorgehen so abgestimmt, dass die Interessen des Mandanten in beiden Dimensionen – strafrechtlich und wirtschaftlich – gewahrt bleiben.

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