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| Impressum | DatenschutzZollfahndungsamt Hamburg: Wirtschaftsstrafrecht im Hamburger Hafen Der Hamburger Hafen als zentraler Handelsknoten – und sein strafrechtliches Gewicht
Der Hamburger Hafen ist Europas drittgrößter Containerhafen und zugleich ein Brennpunkt zollrechtlicher und außenwirtschaftsrechtlicher Ermittlungen. Das Zollfahndungsamt Hamburg, organisatorisch der Generalzolldirektion zugeordnet, ist für Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zuständig. Es verfolgt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aus den Bereichen Zollrecht, Verbrauchsteuerrecht, Außenwirtschaftsrecht, Marktordnungsrecht, Geldwäsche und illegaler Beschäftigung. Wer in Hamburg international handelt, importiert oder exportiert, kann mit den Ermittlungen des Zollfahndungsamts in Berührung kommen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Sengül in der Trostbrücke 1 in der Hamburger Altstadt verteidigt Mandanten in Verfahren der Zollfahndung Hamburg regelmäßig vor den Hamburger Strafkammern. Fachanwalt für Strafrecht Cem Sengül, Prädikatsjurist und Fachanwalt für Strafrecht Cem Sengül absolvierte seine juristische Ausbildung unter anderem im Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg., kennt die Schnittstellen zwischen Zollrecht, Außenwirtschaftsrecht und allgemeinem Wirtschaftsstrafrecht und ordnet Sachverhalte präzise zwischen Verwaltungs- und Strafverfahren ein.
Aufgabenfelder des Zollfahndungsamts Hamburg
Das Zollfahndungsamt Hamburg ermittelt vor allem in Sachverhalten, die im Hafenumfeld ihren Ursprung haben. Klassische Themen sind die Hinterziehung von Einfuhrumsatzsteuer und Zöllen, die Falschdeklaration von Waren bei Import und Export, der Verstoß gegen Embargos und Sanktionen, der Schmuggel von Tabak- und Alkoholerzeugnissen sowie der unerlaubte Umgang mit verbrauchsteuerpflichtigen Erzeugnissen. Hinzu kommen Sachverhalte des Außenwirtschaftsrechts, etwa der Export sogenannter Dual-Use-Güter ohne erforderliche Genehmigung, sowie Verfahren wegen Geldwäsche und illegaler Beschäftigung gemäß dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Die Bandbreite der Verfahren reicht von individuellen Fällen, in denen einzelne Geschäftsvorfälle nachgeprüft werden, bis zu großen Verfahren, in denen ganze Unternehmensgruppen betroffen sind. Im Hamburger Hafen kommt der Zusammenarbeit mit der Hafenpolizei, der Bundespolizei und der Wasserschutzpolizei besondere Bedeutung zu, was die Ermittlungsdichte erhöht.
Typische Maßnahmen des Zollfahndungsamts
Wie die Steuerfahndung verfügt auch das Zollfahndungsamt über umfassende Ermittlungsbefugnisse. Hausdurchsuchungen in Geschäfts- und Privaträumen, Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen, Auswertung digitaler Datenbestände, Befragungen von Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Spediteuren gehören zu den Standardinstrumenten. Bei Verdacht auf Außenwirtschaftsverstöße werden zudem Lieferketten umfassend nachgezeichnet und Genehmigungsdokumente überprüft.
In Hamburg ist die enge Verzahnung mit der Staatsanwaltschaft besonders ausgeprägt. Die Staatsanwaltschaft Hamburg führt regelmäßig Verfahren mit zollrechtlichem Schwerpunkt und arbeitet mit den Wirtschaftsstrafkammern des Landgerichts Hamburg zusammen. Für die Verteidigung bedeutet das, dass von Beginn an sowohl strafprozessuale als auch verwaltungsrechtliche Argumente vorbereitet werden müssen.