Der Vorwurf der Insolvenzverschleppung trifft Geschäftsführer und Vorstände oft in einer ohnehin existenzbedrohenden Lage. Wer die wirtschaftliche Krise seines Unternehmens zu lange aussitzt, riskiert nicht nur ein Strafverfahren, sondern auch die persönliche Haftung mit dem Privatvermögen. Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Wirtschafts- und Insolvenzstrafrecht verteidigt Cem Sengül Sie in Hamburg, in ganz Norddeutschland und bundesweit.
Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO liegt vor, wenn der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens trotz bestehender Insolvenzreife nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig gestellt wird. Die Pflicht trifft die Vertretungsorgane juristischer Personen – insbesondere Geschäftsführer einer GmbH und Vorstände einer Aktiengesellschaft, in bestimmten Konstellationen auch faktische Geschäftsführer.