§ 266a StGB gehört zu den komplexesten Wirtschaftsstrafdelikten. Erfahren Sie, wie Arbeitgeber und Verantwortliche in Hamburg, Lüneburg und Kiel rechtlich geschützt werden können.
Rechtslage, Risiken und Verteidigungsstrategien im Wirtschaftsstrafrecht (Hamburg, Lüneburg, Kiel)
Der Straftatbestand des § 266a StGB gehört zu den komplexesten Wirtschaftsstrafdelikten. Betroffen sind insbesondere Arbeitgeber, Geschäftsführer und weitere Verantwortliche, die verpflichtet sind, Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abzuführen.
Im Raum Hamburg, Großraum Hamburg, Lüneburg und Kiel verteidige ich Sie als Fachanwalt für Strafrecht umfassend und mit langjähriger Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht.