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| Impressum | DatenschutzDer zuständige Spruchkörper für komplexe Wirtschaftsstrafsachen
Wer in Hamburg wegen einer Wirtschaftsstraftat angeklagt wird, trifft regelmäßig auf eine spezialisierte Strafkammer am Landgericht. Die Wirtschaftsstrafkammern sind nach § 74c GVG zuständig für eine im Gerichtsverfassungsgesetz aufgezählte Reihe von Delikten, darunter zentrale Tatbestände des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Sie sind besonders qualifiziert besetzt, weil die behandelten Verfahren wirtschaftliche Sachverhalte und steuerrechtliche Bezüge aufweisen, die ohne Spezialwissen kaum sachgerecht zu würdigen sind.
Die Rechtsanwaltskanzlei Sengül in der Trostbrücke 1, 20457 Hamburg, verteidigt Mandanten regelmäßig vor den Hamburger Wirtschaftsstrafkammern. Fachanwalt für Strafrecht Cem Sengül kennt die Spruchkörper, die Arbeitsweisen und die Erwartungen, die diese spezialisierten Kammern an die Verteidigung stellen.
Sachliche Zuständigkeit
Die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer ergibt sich aus dem Katalog des § 74c GVG. Erfasst sind unter anderem Straftaten nach der Abgabenordnung im Steuerstrafrecht und Verstöße im Zusammenhang mit Subventionsbetrug sowie Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO. Auch klassische Straftaten wie Betrug und Untreue fallen in die Zuständigkeit, wenn sie zur Aufklärung besonderer Kenntnisse des Wirtschaftslebens bedürfen.
Damit wird ein erheblicher Teil der Hamburger Wirtschaftsstrafsachen vor diesen spezialisierten Kammern verhandelt. In der Praxis ist das ein Vorteil für die Verteidigung, weil komplexe Argumentationen auf einen Spruchkörper treffen, der mit ihnen vertraut ist und sie differenziert würdigt.
Besetzung und Arbeitsweise
Die Wirtschaftsstrafkammer entscheidet je nach Verfahrensstand in unterschiedlicher Besetzung. Im erstinstanzlichen Hauptverfahren ist sie in der Regel mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt. Die Berufsrichter weisen häufig spezifische Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht auf, in steuerstrafrechtlichen Verfahren in der Regel auch steuerrechtliche Kenntnisse.
Die Hauptverhandlung in einer Wirtschaftsstrafsache ist regelmäßig deutlich umfangreicher als in anderen Strafverfahren. Sie kann sich über mehrere Monate erstrecken und umfasst die Vernehmung zahlreicher Zeugen, Sachverständigengutachten, die Beweisaufnahme zu Geschäftsabläufen und die Auswertung großer Aktenbestände. Die Verteidigung muss in der Lage sein, diese Verfahren in organisatorisch zuverlässiger Weise zu führen.