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| Impressum | DatenschutzSteuerfahndung Hamburg: Ablauf, Rechte und anwaltliche Verteidigung Wenn die Steuerfahndung Hamburg ermittelt
Die Steuerfahndung Hamburg gilt als eine der schlagkräftigsten Ermittlungseinheiten der Hansestadt. Mit Sitz in der Steuerverwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg ist sie für die Aufdeckung und Verfolgung von Steuerstraftaten zuständig und arbeitet eng mit der Staatsanwaltschaft Hamburg zusammen. Wer in das Visier der Hamburger Steuerfahndung gerät, wird regelmäßig mit umfassenden Ermittlungsmaßnahmen konfrontiert: Durchsuchungen, Beschlagnahmen von Geschäftsunterlagen, Auswertung digitaler Daten, Befragungen von Mitarbeitern und Geschäftspartnern.
Die Rechtsanwaltskanzlei Sengül in der Trostbrücke 1 in der Hamburger Altstadt verteidigt Mandanten in Steuerstrafverfahren regelmäßig vor den Hamburger Strafgerichten. Fachanwalt für Strafrecht Cem Sengül, Prädikatsjurist und ausgebildet am Oberlandesgericht Hamburg, hat seine juristische Erfahrung an internationalen Kanzleien geschärft und kennt sowohl die steuerrechtlichen als auch die strafrechtlichen Facetten dieser Verfahren.
Die Aufgaben der Hamburger Steuerfahndungsstelle
Die Steuerfahndung verbindet zwei Funktionen, die sich rechtssystematisch unterscheiden. Sie ist zugleich Steuerbehörde im Sinne der Abgabenordnung und Strafverfolgungsbehörde nach den §§ 208 ff. AO und §§ 386 ff. AO. Diese Doppelrolle ermöglicht ihr, sowohl steuerliche Sachverhalte aufzuklären als auch strafrechtliche Ermittlungen zu führen.
In einer Vielzahl von Fällen erfolgen Verdachtsmeldungen durch Prüfungsbeamte der Prüfungsstellen im Rahmen einer Betriebsprüfung, was dann in die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens münden kann- Umgekehrt können auch Erkenntnisse aus einem Strafverfahren steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Steuerfahndung Hamburg hat sich auf komplexe Sachverhalte spezialisiert. Internationale Steuergestaltungen, Cum-Ex-ähnliche Konstruktionen, verdeckte Gewinnausschüttungen, Schwarzarbeit, Karussellgeschäfte im Bereich der Umsatzsteuer und Kryptowährungstransaktionen gehören zu den typischen Ermittlungsgegenständen. Die Bearbeitung erfolgt häufig unter Einbeziehung externer IT-Sachverständiger und unter Auswertung großer Datenmengen.
Der Ablauf eines Steuerstrafverfahrens in Hamburg
Ein Steuerstrafverfahren beginnt mit einem Anfangsverdacht. Dieser kann aus einer Außenprüfung resultieren, aus einer Selbstanzeige, aus einer Anzeige Dritter oder aus einer internationalen Datenquelle wie den sogenannten Datenleaks. Sobald der Anfangsverdacht dokumentiert ist, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das in den Akten der Staatsanwaltschaft Hamburg und der Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts geführt wird. Die Steuerfahndung übernimmt die operative Ermittlungsarbeit.
Im weiteren Verlauf prüft die Steuerfahndung den Sachverhalt durch Erhebung schriftlicher Unterlagen, Auswertung der Buchhaltung, Befragung von Auskunftspersonen und gegebenenfalls Hausdurchsuchungen. Liegen ausreichende Beweismittel vor, wird Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hamburg erhoben. Bei geringerem Gewicht der Tat kommt auch ein Strafbefehl in Betracht, der ohne mündliche Verhandlung ergeht und gegen den binnen zwei Wochen Einspruch eingelegt werden muss.
In vielen Fällen lässt sich das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium beenden, etwa durch Einstellung gegen Geldauflage nach § 153a StPO. Die Voraussetzungen hierfür sind streng und bedürfen einer sorgfältigen Vorbereitung durch die Verteidigung.