Insolvenzverschleppung

Das Medizinstrafrecht betrifft Abrechnungs-, Korruptions- und Körperverletzungsdelikte im Gesundheitswesen. Fehler oder Ermittlungen können Beruf, Reputation und Existenz gefährden. Ich vertrete Ärzte und medizinische Einrichtungen in Hamburg, Lüneburg und Kiel diskret und strategisch.

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Medizinstrafrecht – Verteidigung im Gesundheitswesen

Arztstrafrecht, Abrechnungsdelikte & Berufshaftungsrisiken (Hamburg, Lüneburg, Kiel)

Das Medizinstrafrecht ist eines der anspruchsvollsten und sensibelsten Gebiete des Wirtschaftsstrafrechts. Kaum ein anderer Bereich verbindet so stark juristische Komplexität, existenzielle Berufsrisiken und besondere Ermittlungsintensität. Als Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt im Medizinstrafrecht verteidige ich Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Pflegeeinrichtungen, MVZs sowie medizinische Leitungspersonen im Großraum Hamburg, Lüneburg und Kiel – diskret, effektiv und strategisch.

1. Was umfasst das Medizinstrafrecht?

 

Das Medizinstrafrecht berührt zahlreiche Delikte, deren gemeinsamer Nenner die berufliche Tätigkeit im Gesundheitswesen ist. Dazu zählen insbesondere:

  • Abrechnungsbetrug nach § 263 StGB (privatärztlich, GKV, GOÄ/GOZ, EBM)
  • Abrechnungsmanipulationen, Scheindokumentationen, Upcoding
  • Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB)
  • Körperverletzungsdelikte im medizinischen Kontext

– fehlerhafte oder unterlassene Aufklärung, Behandlungsfehler, Eingriffe ohne Einwilligung

  • Fahrlässige Tötung / fahrlässige Körperverletzung
  • Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG) im Zusammenhang mit Verschreibungen
  • Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) oder das Medizinprodukterecht
  • Infektionsschutzrechtliche Strafvorschriften
  • Berufsrechtliche Nebenfolgen (Approbationsverfahren, berufsgerichtliche Verfahren)

Die Besonderheit: Fast jeder Vorwurf berührt Beruf, Reputation und wirtschaftliche Existenz der Betroffenen.

2. Typische Ermittlungsanlässe

 

  • Plausibilitätsprüfungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)
  • Ermittlungen nach Abrechnungsprüfungen von PKV oder Beihilfe
  • Anzeigen durch Patienten, Mitarbeitende oder Kooperationspartner
  • Verdachtsmomente nach Behandlungsfehlern
  • Durchsuchungen von Praxen, Kliniken oder Privaträumen
  • Ermittlungen wegen vermeintlicher „Kick-Back“-Zahlungen oder Zuweisungsmodellen

Gerade im Großraum Hamburg, Lüneburg und Kiel arbeiten die spezialisierten Schwerpunktstaatsanwaltschaften eng mit KV, DRV, PKV sowie medizinischen Sachverständigen zusammen.

3. Strafrechtliche und berufliche Folgen

 

Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen im Medizinstrafrecht besonders einschneidende Konsequenzen:

  • Widerruf oder Ruhen der Approbation
  • Berufsrechtliche Sanktionen durch Ärztekammern
  • Rückforderungen (GKV/PKV) in erheblichem Umfang
  • Sachverständigenbewertungen, die in Zivilprozessen verwertet werden
  • Einträge im Arztregister / KV-Maßnahmen
  • Erhebliche Reputationsrisiken und wirtschaftliche Schäden

Viele dieser Folgen lassen sich durch eine frühe Verteidigungsstrategie vermeiden.

4. Verteidigungsansätze im Medizinstrafrecht – Fachanwalt für Strafrecht

Erfolgreiche Verteidigung im Medizinstrafrecht setzt tiefes Verständnis für medizinische Abläufe, Dokumentationsprozesse, Abrechnungssysteme und Berufsrecht voraus.
Wichtige Ansatzpunkte:

  • Analyse der Dokumentation, Behandlungsunterlagen und Abrechnungssätze
  • Klärung der Einwilligungssituation und Aufklärungsdokumentation
  • Prüfung der medizinischen Standards (lege artis)
  • Auseinandersetzung mit Sachverständigengutachten
  • Angriff der Vorsatzannahmen bei Abrechnungs- oder Korruptionsvorwürfen
  • Frühintervention bei KV-Verfahren oder PKV-Prüfungen
  • Schutz vor Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchung oder Beschlagnahme

Alle Verteidigungsstrategien werden individuell und diskret entwickelt – mit klarer Ausrichtung auf die Vermeidung öffentlicher Verfahren.

5. Besonderheiten bei Abrechnungs- und Korruptionsdelikten

Insbesondere in Hamburg und Schleswig-Holstein sind Ermittlungsverfahren häufig datengetrieben. Dabei spielen folgende Aspekte eine zentrale Rolle:

  • Rechenmodelle, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, statistische Auffälligkeiten
  • Vergleichs- und Referenzwerte anderer Praxen
  • Prüfung der medizinischen Notwendigkeit
  • Bewertung von Zuwendungen oder Kooperationsmodellen (z. B. Labor, Radiologie, Pharma)

Nicht selten beruhen Vorwürfe auf Missverständnissen oder fachfremden Interpretationen medizinischer Abläufe.

6. Unterstützung durch meine Kanzlei – Hamburg, Lüneburg, Kiel

Ich biete Ärzten, Psychotherapeuten, Zahnärzten und medizinischen Institutionen:

  • Sofortige Verteidigungsübernahme im Ermittlungsverfahren
  • Diskrete Beratung, auch außerhalb üblicher Kanzleizeiten
  • Begleitung bei Durchsuchungen
  • Abwehr von Abrechnungs- und Betrugsvorwürfen
  • Verteidigung bei Körperverletzungs- und Tötungsdelikten
  • Beratung zu Kooperationsmodellen im Lichte der §§ 299a/b StGB
  • Vertretung in Approbations- und Berufsgerichtsverfahren

Ziel ist stets: Keine Anklage – keine berufsrechtlichen Konsequenzen – keine öffentliche Belastung.

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