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Die Insolvenzverschleppung

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Man stamping approval of work finance banking or investment marketing documents on desk.

Was bedeutet Insolvenzverschleppung?

Unter Insolvenzverschleppung versteht man das verspätete Stellen eines Insolvenzantrags trotz Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens. Geschäftsführer von GmbHs und Vorstände von AGs sind gesetzlich verpflichtet, spätestens innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen. Verstreicht diese Frist ungenutzt, macht sich der Verantwortliche strafbar – selbst wenn kein böser Wille, sondern vielleicht übertriebener Optimismus oder Unkenntnis der Pflicht der Grund war. In Deutschland ist die Insolvenzverschleppung gemäß § 15a Insolvenzordnung (InsO) eine Straftat. Jeder Tag Zögern kann ernste Konsequenzen haben: Gläubiger verlieren weiter Geld, und die Firmenlage verschlechtert sich oft zusätzlich.

Beispiel: Ein GmbH-Geschäftsführer bemerkt im Januar, dass seine Firma zahlungsunfähig ist, hofft aber auf einen Großauftrag und wartet bis April mit dem Insolvenzantrag. Dieses Verhalten erfüllt den Strafbestand der Insolvenzverschleppung – unabhängig davon, ob der erhoffte Auftrag noch kommt.

Strafrahmen und Folgen für Verantwortliche

 

Die Strafandrohung bei vorsätzlicher Insolvenzverschleppung beträgt laut Gesetz bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Auch fahrlässiges Verzögern ist strafbar – hier droht immer noch bis zu ein Jahr Haft. In der Praxis werden die genauen Sanktionen vom Gericht nach Verschulden bemessen. Relevant ist etwa, wie lange die Insolvenzverschleppung dauerte und welcher Schaden den Gläubigern entstand. Zusätzlich zu einer Strafverfolgung drohen weitere gravierende Konsequenzen:

  • Persönliche Haftung: Der Geschäftsführer haftet zivilrechtlich für Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung) noch vorgenommen wurden. Das kann zu erheblichen Schadenersatzforderungen führen – bis hin zum privaten Ruin.
  • Berufsverbot: In schweren Fällen können die Gerichte ein vorläufiges Berufsverbot aussprechen. Die Betroffenen dürfen dann für eine gewisse Zeit keine leitende Funktion in Unternehmen ausüben.
  • Weitere Straftatbestände: Häufig gehen mit einer Insolvenzverschleppung andere Delikte einher, z.B. Bankrott (§ 283 StGB) oder Verstöße gegen Buchführungspflichten (§ 283b StGB). Werden Vermögenswerte beiseite geschafft oder Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt, kommen schnell weitere Anklagepunkte wie Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) hinzu.

Hinzu kommt der enorme psychische Druck: Als beschuldigter Geschäftsführer sieht man sich mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft konfrontiert. Polizei durchsucht unter Umständen Büroräume, Geschäftspapiere werden beschlagnahmt. Die Reputation des Unternehmens und der verantwortlichen Personen erleidet erheblichen Schaden, sobald das Verfahren öffentlich wird.

Hinweis: Während der Corona-Pandemie 2020 wurde die Insolvenzantragspflicht zeitweise ausgesetzt, um Firmen in Not zu entlasten. Diese Ausnahmen sind jedoch längst ausgelaufen – inzwischen gelten die strengen Pflichten wieder uneingeschränkt. Verlassen Sie sich also nicht auf vermeintliche Sonderregeln, sondern handeln Sie im Zweifel sofort.

 

Verteidigungsstrategien: Was kann ein Anwalt tun?

 

Wenn Ihnen als Geschäftsführer oder Vorstand Insolvenzverschleppung vorgeworfen wird, sollten Sie umgehend rechtlichen Beistand suchen. Rechtsanwalt Cem Sengül ist Fachanwalt für Strafrecht und auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert. Mit über 10 Jahren Erfahrung und über 100 bearbeiteten Strafsachen (darunter zahlreiche Fälle von Insolvenzstraftaten in der Bau- und Sicherheitsbranche) weiß er, worauf es ankommt:

  • Frühe Intervention: Je früher wir im Verfahren eingreifen, desto besser. Wir nehmen Akteneinsicht und prüfen, ob der Vorwurf überhaupt haltbar ist. Oft lässt sich schon im Ermittlungsverfahren argumentieren, dass keine Insolvenzreife vorlag oder Sie nicht schuldhaft gehandelt haben.
  • Entlastende Umstände darstellen: Wir zeigen auf, welche Schritte Sie unternommen haben, um die Insolvenz abzuwenden (z.B. Sanierungsbemühungen, Verhandlungen mit Banken). Waren Sie vielleicht neu im Amt und haben die Schieflage spät erkannt? Solche Aspekte können das Gericht milde stimmen.
  • Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft: In geeigneten Fälle streben wir an, das Verfahren gegen Auflagen einzustellen – etwa gegen Zahlung einer Geldauflage statt einer öffentlichen Hauptverhandlung. Das bewahrt Ihre weiße Weste im Strafregister und verhindert negative Presse.
  • Verteidigung vor Gericht: Sollte es zur Anklage kommen, verteidigt Cem Sengül Sie mit Nachdruck vor Gericht. Er nutzt dabei seine umfassende Kenntnis der Insolvenzordnung und des Strafrechts, um zweifelhafte Beweispunkte zu entkräften und Zeugen kritisch zu befragen. Ziel ist entweder ein Freispruch oder zumindest eine deutliche Strafmilderung.

Wichtig ist, dass Sie während des laufenden Verfahrens keine Alleingänge unternehmen. Jegliche Kommunikation mit Gläubigern oder Insolvenzverwaltern sollte abgestimmt erfolgen, um keine neuen Fallstricke zu schaffen. Ihr Anwalt berät Sie hierzu umfassend.

Regionale Kompetenz in Hamburg, Bremen und Kiel

 

Unsere Kanzlei ist in Hamburg ansässig, vertritt aber Mandanten bundesweit. Insbesondere im norddeutschen Raum – von Hamburg über Bremen bis Kiel – verfügen wir über Erfahrung mit den zuständigen Gerichten und Staatsanwaltschaften. Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren wie Insolvenzverschleppung erfordern Fingerspitzengefühl und Kenntnis regionaler Besonderheiten. In Bremen und Kiel arbeiten wir bei Bedarf mit örtlichen Partnern zusammen, um Ihnen vor Ort den bestmöglichen Beistand zu bieten.

Als Fachanwalt für Strafrecht ist Cem Sengül in der Region Hamburg/Lübeck/Bremen gut vernetzt. Diese Vernetzung kann helfen, etwa um Gutachter für betriebswirtschaftliche Fragen hinzuzuziehen oder um bei den Justizbehörden Gehör auf Augenhöhe zu finden.

 

Kostenlose Ersteinschätzung – wir helfen Ihnen weiter

 

Wenn Sie befürchten, eine Insolvenz zu spät angemeldet zu haben oder bereits ein Verfahren wegen Insolvenzverschleppung gegen Sie läuft, verlieren Sie keine Zeit. Rechtsanwalt Cem Sengül steht Ihnen beratend zur Seite und kämpft dafür, dass Sie nicht zum Sündenbock gemacht werden. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um Ihre Lage von einem Experten einschätzen zu lassen.

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