Strafrahmen und Folgen für Verantwortliche
Die Strafandrohung bei vorsätzlicher Insolvenzverschleppung beträgt laut Gesetz bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Auch fahrlässiges Verzögern ist strafbar – hier droht immer noch bis zu ein Jahr Haft. In der Praxis werden die genauen Sanktionen vom Gericht nach Verschulden bemessen. Relevant ist etwa, wie lange die Insolvenzverschleppung dauerte und welcher Schaden den Gläubigern entstand. Zusätzlich zu einer Strafverfolgung drohen weitere gravierende Konsequenzen:
- Persönliche Haftung: Der Geschäftsführer haftet zivilrechtlich für Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung) noch vorgenommen wurden. Das kann zu erheblichen Schadenersatzforderungen führen – bis hin zum privaten Ruin.
- Berufsverbot: In schweren Fällen können die Gerichte ein vorläufiges Berufsverbot aussprechen. Die Betroffenen dürfen dann für eine gewisse Zeit keine leitende Funktion in Unternehmen ausüben.
- Weitere Straftatbestände: Häufig gehen mit einer Insolvenzverschleppung andere Delikte einher, z.B. Bankrott (§ 283 StGB) oder Verstöße gegen Buchführungspflichten (§ 283b StGB). Werden Vermögenswerte beiseite geschafft oder Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt, kommen schnell weitere Anklagepunkte wie Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) hinzu.
Hinzu kommt der enorme psychische Druck: Als beschuldigter Geschäftsführer sieht man sich mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft konfrontiert. Polizei durchsucht unter Umständen Büroräume, Geschäftspapiere werden beschlagnahmt. Die Reputation des Unternehmens und der verantwortlichen Personen erleidet erheblichen Schaden, sobald das Verfahren öffentlich wird.
Hinweis: Während der Corona-Pandemie 2020 wurde die Insolvenzantragspflicht zeitweise ausgesetzt, um Firmen in Not zu entlasten. Diese Ausnahmen sind jedoch längst ausgelaufen – inzwischen gelten die strengen Pflichten wieder uneingeschränkt. Verlassen Sie sich also nicht auf vermeintliche Sonderregeln, sondern handeln Sie im Zweifel sofort.
Verteidigungsstrategien: Was kann ein Anwalt tun?
Wenn Ihnen als Geschäftsführer oder Vorstand Insolvenzverschleppung vorgeworfen wird, sollten Sie umgehend rechtlichen Beistand suchen. Rechtsanwalt Cem Sengül ist Fachanwalt für Strafrecht und auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert. Mit über 10 Jahren Erfahrung und über 100 bearbeiteten Strafsachen (darunter zahlreiche Fälle von Insolvenzstraftaten in der Bau- und Sicherheitsbranche) weiß er, worauf es ankommt:
- Frühe Intervention: Je früher wir im Verfahren eingreifen, desto besser. Wir nehmen Akteneinsicht und prüfen, ob der Vorwurf überhaupt haltbar ist. Oft lässt sich schon im Ermittlungsverfahren argumentieren, dass keine Insolvenzreife vorlag oder Sie nicht schuldhaft gehandelt haben.
- Entlastende Umstände darstellen: Wir zeigen auf, welche Schritte Sie unternommen haben, um die Insolvenz abzuwenden (z.B. Sanierungsbemühungen, Verhandlungen mit Banken). Waren Sie vielleicht neu im Amt und haben die Schieflage spät erkannt? Solche Aspekte können das Gericht milde stimmen.
- Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft: In geeigneten Fälle streben wir an, das Verfahren gegen Auflagen einzustellen – etwa gegen Zahlung einer Geldauflage statt einer öffentlichen Hauptverhandlung. Das bewahrt Ihre weiße Weste im Strafregister und verhindert negative Presse.
- Verteidigung vor Gericht: Sollte es zur Anklage kommen, verteidigt Cem Sengül Sie mit Nachdruck vor Gericht. Er nutzt dabei seine umfassende Kenntnis der Insolvenzordnung und des Strafrechts, um zweifelhafte Beweispunkte zu entkräften und Zeugen kritisch zu befragen. Ziel ist entweder ein Freispruch oder zumindest eine deutliche Strafmilderung.
Wichtig ist, dass Sie während des laufenden Verfahrens keine Alleingänge unternehmen. Jegliche Kommunikation mit Gläubigern oder Insolvenzverwaltern sollte abgestimmt erfolgen, um keine neuen Fallstricke zu schaffen. Ihr Anwalt berät Sie hierzu umfassend.