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Medizinstrafrecht bezeichnet alle strafrechtlichen Bereiche, in denen medizinische Behandlungen, das Gesundheitswesen oder Heilberufe eine Rolle spielen. Ärztinnen, Pfleger, Apotheker oder Klinikpersonal können in Konflikt mit dem Strafgesetz geraten, etwa wenn Patienten zu Schaden kommen oder Regeln im Gesundheitswesen verletzt werden. Typische Delikte im Medizinstrafrecht sind zum Beispiel:
- Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung (z.B. durch Behandlungsfehler),
- Unterlassene Hilfeleistung (Nicht-Hilfe trotz Garantenpflicht als Arzt),
- Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen (vorsätzliche Falschabrechnung von Leistungen),
- Bestechlichkeit bzw. Bestechung im Gesundheitswesen (unerlaubte Vorteilsnahme, §§ 299a/b StGB),
- Verletzung von Berufsgeheimnissen (z.B. Bruch der ärztlichen Schweigepflicht oder Datenschutzverstöße).
Solche Vorwürfe können jeden treffen – vom Chefarzt einer Klinik über die niedergelassene Hausärztin bis hin zum Pflegedienstleiter. In der Praxis stehen insbesondere Fahrlässigkeits- und Betrugsdelikte (Behandlungsfehler, Hilfeleistungsunterlassung, Abrechnungsbetrug, Korruption) häufig im Fokus der Ermittler. Immer steht viel auf dem Spiel: die berufliche Existenz, der Ruf und nicht zuletzt das Vertrauen der Patienten.