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Auch in einer Kreisstadt wie Lüneburg kann man mit einem Bein im Gefängnis stehen, wenn im medizinischen Bereich etwas schiefgeht. Der Begriff Medizinstrafrecht umfasst sämtliche Straftaten, die im Zusammenhang mit Heilberufen oder medizinischen Leistungen stehen. Das Spektrum reicht von Behandlungsfehlern mit tragischen Folgen über unterlassene Hilfeleistung bis hin zu Abrechnungsbetrug oder Korruption im Gesundheitswesen. Selbst ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht oder den Datenschutz kann strafbar sein. Die Behörden nehmen solche Delikte sehr ernst – zum Schutz der Patienten und der Versichertengemeinschaft.
Beispiel aus der Region: Vor dem Landgericht Lüneburg läuft aktuell ein Prozess gegen zwei Pflegedienstleiterinnen aus Bleckede, die in 464 Fällen Pflegeleistungen abgerechnet haben sollen, ohne sie erbracht zu haben. Dieser Fall zeigt, dass gerade das unübersichtliche Abrechnungssystem in der Pflege Betrugsmöglichkeiten bietet – und dass die Strafverfolger in unserer Region genau hinsehen.